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Corona News

Logo Corona VirusInformationen zu Ortsvereinsarbeiten in Zeiten von Corona

 

Jugendarbeit ab 1.12.2020 in Bayern untersagt! 

Die Neunte Bayrische  Infektionsschutzverordnung sieht vor, dass alle außerschulischen Bildungsangebote  (damit auch die Jugendarbeit) ab 01. Dezember 2020 untersagt sind. 

Hier geht´s zur Pressemitteilung des BJR. 

 

Hinweise zum Umgang mit Coronavirus (SARS-CoV-2)
Auf dieser Sonderseite stellt der BJR einige Informationen, Handlungsempfehlungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQs) für die Jugendarbeit in Bayern bereit.

Zur besseren Nachvollziehbarkeit ist auf den Unterseiten das Datum der letzten Aktualisierung angegeben.

 

Erleichterungen für Vereine – Gesetzesänderung für Mitgliederversammlungen
Um die Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht abzumildern, wurde unter anderem eine Ausnahmeregelung aufgenommen. Vereine können nun durch virtuelle Mitgliedsversammlungen agieren, sofern keine Bedenken von Seiten der Mitglieder zu erwarten ist. Darüber hinaus können Vereine Beschlüsse fassen, wenn in ihrer Satzung keine Möglichkeiten für Videokonferenzen oder andere "virtuelle Sitzungen" vorgesehen sind. Damit können Mitgliederversammlungen, Entlastungen und Wahlen auch in Zeiten der Corona-Krise durchgeführt werden. Auch Abstimmungen per E-Mail und Fax werden ermöglicht. Die Neuregelungen sind bis zum 31.12.2021 befristet.
Alle Informationen findest du hier.

 

Härtefallförderungen
Härtefallförderung und Förderung ausgefallener Veranstaltungen aus staatlichen Mitteln.

Fehlende finanzielle Mittel auf Grund abgesagter oder verschobener Maßnahmen stellen viele von euch vor strukturelle und existentielle Fragestellungen und begründen damit den Härtefall, der Voraussetzung für die Förderung ist.